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AGB

§1 GELTUNGSBEREICH

​Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen K/K Promotion, im Folgenden "Agentur" genannt, und ihren Vertragspartnern, im Folgenden "Auftragnehmer" und "Auftraggeber" genannt.

 

§2 LEISTUNGEN & ZAHLUNGEN

Die Agentur erbringt die zuvor im Angebot definierten Leistungen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

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Die Agentur zahlt dem Auftragnehmer den zuvor vereinbarten Betrag nach Beendigung des Einsatzes und nach erfolgter Rechnungsstellung binnen 30 Tage auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto aus. Details zu den Zahlungsmodalitäten und weitere Nebenabreden finden sich im jeweiligen Rahmenvertrag.

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§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Daten und Inhalte.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet die gegebenen Informationen ausreichend zu bearbeiten um seinen Auftrag erfüllen zu können. 

 

§4 WETTBEWERBSVERBOT

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weder direkt noch indirekt, weder allein noch gemeinsam mit Dritten, ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen zu beteiligen, das im Wettbewerb zu K/K Promotion steht. Dies gilt insbesondere für Face to Face Marketing, Promotions,- und Werbeagenturen. Das Wettbewerbsverbot kann durch die vorherige Erlaubnis einer verantwortlichen Person bei K/K Promotion verkürzt oder beendet werden.

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Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot

Bei schuldhafter Verletzung des Wettbewerbsverbots durch eine Auftraggebende oder Auftragnehmende Partei , ist der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichtet eine Vertragsstrafe in Höhe des Auftragsvolumens an K/K Promotion zu zahlen. 

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Die Vertragsstrafe betrifft Auftragnehmer die zuvor einen Auftrag für K/K Promotion ausgeführt haben und Auftraggeber welche diese Auftragnehmer vor Ablauf des Wettbewerbsverbots anstellen, oder wenn noch eine Geschäftsbeziehung mit K/K Promotion besteht.

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Ausgenommen von der Vertragsstrafe sind Auftraggeber und Auftragnehmer, welche zuvor eine Erlaubnis bei einer verantwortlichen Person bei K/K Promotion einholen.

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§5 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Haftungsumfang 

Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Agentur haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

 

 

§6 SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die dem vertraglichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gesetzliche Regelung.

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